Antrag auf Informationszugang zu Beschaffungsunterlagen
Berlin, 2022-12-17
Intrenion UG (haftungsbeschränkt) Alemannenallee 2 14052 Berlin
Ersatzweise: Christian Ullrich Alemannenallee 2 14052 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Zugang zu Informationen auf der Grundlage des für Sie geltenden Informationsfreiheitsgesetzes.
- Ich weise auf Ihre Mitwirkungspflicht hin, falls das entsprechende Gesetz eine solche beinhaltet.
- Dieser Antrag ist in Teilen generisch formuliert, um ihn bei verschiedenen Organisationen/Dienststellen stellen zu können.
Antragsgegner:
Antragsgegner ist die per E-Mail angeschriebene Organisation/Dienststelle.
Der Antragsteller ist die folgende juristische Person:
Intrenion UG (haftungsbeschränkt) Alemannenallee 2 14052 Berlin - Deutschland Geschäftsführer: Christian Ullrich HR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg christian.ullrich@intrenion.com +491781988807
Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister. (alternativ: https://www.northdata.com/Intrenion+UG,+Berlin/Amtsgericht+Charlottenburg+(Berlin)+HRB+178145+B)
Falls eine juristische Person keinen Antrag stellen kann, stellt den Antrag nachfolgende natürliche Person ersatzweise:
Christian Ullrich Alemannenallee 2 14052 Berlin - Deutschland christian.ullrich@intrenion.com +491781988807
Auf Wunsch erhalten Sie eine mich als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie meines Personalausweises und eine meinen Wohnsitz in Deutschland bescheinigende Meldebescheinigung.
Für Organisationen/Dienstellen in Nordrhein-Westfalen: Zum Missbrauch des IFG: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2022 - 15 A 1883/16 (https://openjur.de/u/2442489.html)
1. Gegenstand des Antrags: Beschaffungsunterlagen:
Ich beantrage Zugang zu den Leistungsgegenstand beschreibende Unterlagen betreffend Beschaffungen/Einkaufsverträge/Ausschreibungen/Vergaben
- von Technologie-Leistungen (IT-Leistungen) inkl. Hardware, Software, Cloud-Services, Dienstleistungen
- hinsichttlich abgeschlossener Beschaffungsverfahren ab dem 01.01.2015
- insbesondere: Leistungsbeschreibungen, Bewertungskriterien, Service-Level-Agreements, Prozess-Beschreibungen, Architektur-Beschreibungen und andere Dokumente, welche den Leistungsgegenstand beschreiben
- Im Rahmen von Ausschreibungen digital frei zugänglich veröffentlichte Dokumente. (ohne Benutzer-Anmeldung oder nach Teilnahmewettbewerb; bspw. über eine Online-Vergabe-Plattform)
Die vier Aufzählungen beziehen sich auf denselben Gegenstand des Antrags und sind nur zwecks Übersichtlichkeit aufgegliedert.
Weiter zu 1. Gegenstand: Einschränkung des Gegenstands:
- Ich beantrage ausschließlich Zugang zu der letzten Fassung der oben bezeichneten Unterlagen, die den Bewerbern bzw. Bietern zur Vorbereitung ihrer Teilnahmeanträge bzw. ihrer Angebote zur Verfügung gestellt worden sind.
- Bitte machen Sie personenbezogene Daten natürlicher Personen unkenntlich. Sie sind nicht Gegenstand dieses Antrags.
Weiter zu 1. Gegenstand: Zur Klarstellung:
Ich beantrage keinen(!) Zugang zu Unterlagen, die folgende Informationen betreffen:
- die Namen bzw. Bezeichnung der Bewerber, Bieter und/oder Auftragnehmer
- Vertragsunterlagen insofern diese nicht(!) den Leistungsgegenstand beschreiben (Preisblätter, Angebotsschreiben, Allgemeine Geschäftsbedingungen, andere Vertragsbestandteile)
- von den Bietern eingereichte Teilnahmeanträge bzw. Angebote
- die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote durch den Auftraggeber und/oder die Vergabestelle
2. Gegenstand des Antrags: Reguvis-Vertragsverhältnis:
- Der zweite Gegenstand dieses Antrags ist vollständig unabhängig vom ersten Gegenstand dieses Antrags.
- Bitte übersenden Sie mir Verträge Ihrer Organisation/Dienststelle mit dem privaten Unternehmen Reguvis, welche Reguvis Rechte zwecks einer kommerziellen Nutzung der von Ihrer Organisation/Dienststelle angefertigten Dokumente für das Produkt "Vergabeunterlagen-Datenbank" einräumen.
- Ich beantrage an diesen Verträgen keine Schwärzungen vorzunehmen. Falls Sie Schwärzungen vornehmen, begründen Sie diese bitte in Ihrem Bescheid.
- Ich beantrage nicht den Zugang zu Abonnement-Verträgen Ihrer Organisation/Dienststelle zur Nutzung des oben genannten Produkts (aus Anwendersicht).
- Falls Sie über keinen Vertrag verfügen, welcher dem Unternehmen Reguvis Rechte zur kommerziellen Nutzung an von Ihrer Organisation/Dienststelle erstellten Dokumente einräumt, teilen Sie mir dies in Ihrem Bescheid bitte mit.
Form des Informationszugangs:
Bitte stellen Sie mir die Informationen jeweils als Word- bzw. Excel-Dokumente (oder vergleichbar) und(!) als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zur Verfügung.
- Bitte senden Sie mir die Unterlagen als E-Mail-Anhang zu.
- Bitte senden Sie mir die Unterlagen als ZIP-Datei (oder vergleichbar) als E-Mail-Anhang zu, falls es sich um mehr als fünf Dateien handelt.
- Bitte teilen Sie die Anhänge ggf. auf mehrere E-Mails auf.
- Bitte verwenden Sie ggf. einen Upload-Dienst (bspw. "WeTransfer" oder vergleichbar).
Hintergrund meiner Anfrage:
- Ich arbeite selbst in der IT-Branche und weiß aus eigener Erfahrung, dass IT-Beschaffungen für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung darstellen. Häufig sind diese kompliziert und langwierig.
- Mit den angefragten Informationen möchte ich öffentlichen Auftraggebern die Beschaffung von IT-Leistungen erleichtern und damit Digitalisierungs- und Innovationsprozesse beschleunigen.
- Ich werde die Informationen ggf. aufarbeiten und privaten und öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stellen. Diese können somit von Erkenntnissen aus vergangenen Beschaffungen profitieren und müssen nicht regelmäßig “das Rad neu erfinden”.
Ablehnungsgründe:
- Der Zugang zu den begehrten Informationen richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Informationsgesetz bzw. Transparenzgesetz (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.07.2018, OVG 12 B 8.17).
- Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn ein im jeweiligen Gesetz enthaltener Ablehnungsgrund erfüllt ist.
- Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38).
- Bitte begründen Sie Ihre Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen “Wort für Wort“) erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.
- Sofern Sie die beantragten Informationen nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zur Verfügung stellen können, begründen Sie dies bitte im Bescheid (bspw. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
Veröffentlichung:
Ich habe vor die zur Verfügung gestellten Informationen zu verteilen und zu veröffentlichen. Bitte bestätigen Sie, dass einer Weiterverbreitung und Veröffentlichung der Informationen keine rechtlichen Gründe entgegenstehen und räumen Sie mir ggf. die notwendigen Nutzungsrechte ein. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie mir diese bitte mit.
Weitere Hinweise:
- Ich verzichte auf einen Versand mittels verschlüsselter E-Mail.
- Der Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Informationszugangsverfahrens stimme ich vorab zu.
- Bitte beachten Sie die entsprechende gesetzliche Frist zur Bescheidung.
- Bitte inkludieren Sie auch die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihren Bescheid.
Gebühren-Schätzung:
- Bitte teilen Sie mir eine Schätzung der Gebühren vor Anfall mit.
- Bitte stellen Sie, falls möglich, einen Gebühren-Bescheid mitsamt Rechtsbehelfsbelehrung aus. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebühren-Bescheiden, insbesondere bzgl. der formellen und rechtlichen Anforderungen an solche.
- Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.
- Bitte warten Sie meine Rückmeldung zu Ihrer Gebühren-Schätzung (inkl. Gebühren-Bescheid) vor Beginn Ihrer weiteren Tätigkeit ab. Diese kann aufgrund einer Prüfung durch einen Rechtsanwalt wenige Wochen in Anspruch nehmen.
- Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass ich meinen Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann.
Informationsregister/Transparenzportal
- Bitte teilen Sie mir Ihre Veröffentlichung im entsprechenden Informationsregister/Transparenzportal (oder vergleichbar) mit, falls das entsprechende Gesetz eine solche vorsieht.
- Falls das entsprechende Gesetz eine Veröffentlichung in einem Informationsregister/Transparenzportal (oder vergleichbar) vorsieht, Sie die Dokumente aber nicht veröffentlichen, teilen Sie mir bitte die Gründe dafür mit. Bitte inkludieren Sie einen Hinweis auf die entsprechende Rechtsnorm.
- Bitte beziehen Sie sich auf den Einzelfall meines Antrags und auf jede einzelne Information. Bitte ermöglichen Sie mir eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Nichtveröffentlichung.
- Die Begründung der Nichtveröffentlichung sollte insbesondere auch für den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit (oder vergleichbar) nachvollziehbar sein.
- Bitte klären Sie mich im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht über den Rechtsweg bei Nichtveröffentlichung auf.
Literatur-Sammlung:
- 90.000 Euro für Zoom statt eigener digitaler Infrastruktur https://fragdenstaat.de/blog/2022/09/16/humboldt-uni-muss-zahlungen-an-zoom-offenlegen/
- Akteneinsicht bei nationalen Vergaben durch das Informationsfreiheitsgesetz? https://www.vergabeblog.de/2011-10-09/akteneinsicht-bei-nationalen-vergaben-durch-das-informationsfreiheitsgesetz-vg-stuttgart-17-05-2011-13-k-350509/
- Das neue Datennutzungsgesetz: Zwischen Innovationsförderung und Geheimnisschutz https://www.bbh-blog.de/alle-themen/datenschutzrecht-alle-themen/das-neue-datennutzungsgesetz-zwischen-innovationsfoerderung-und-geheimnisschutz/
- Das Urheberrecht als “Zensurrecht“ https://verfassungsblog.de/das-urheberrecht-als-zensurrecht/
- Einsicht in Angebotsinhalte grundsätzlich nicht gestattet! https://www.vergabeblog.de/2022-10-17/einsicht-in-angebotsinhalte-grundsaetzlich-nicht-gestattet-vg-aachen-urt-v-08-08-2022-8-k-4232-18/
- EuGH billigt Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-469-17-urheberrecht-geheimhaltung-veroeffentlichung-zensurheberrecht-afghanistan-papiere/
- Geistiges Eigentum als Grenze der Informationsfreiheit https://online.ruw.de/suche/kur/Geistige-Eigentu-al-Grenz-de-Informationsfreihei-4dc598a6d384d66c0ea92b15189918b2
- Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors https://www.gesetze-im-internet.de/dng/
- Informationsfreiheit und Urheberrecht https://irdt.uni-trier.de/wp-content/uploads/2020/06/Raue-Informationsfreiheit-und-Urheberrecht-JZ-2013-280.pdf
- Informationszugang zu mandatsbezogenen Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages https://www.bverwg.de/250615U7C1.14.0
- Informationszugang zu urheberrechtlich geschützten Antragsunterlagen in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren https://www.bverwg.de/260919U7C1.18.0
- Kein urheberrechtlicher Schutz für Leistungsbeschreibungen, oder doch? https://www.vergabeblog.de/2015-03-05/kein-urheberrechtlicher-schutz-fuer-leistungsbeschreibungen-oder-doch-lg-koeln-urt-v-18-12-2014-14-o-19314/
- Sieg in letzter Instanz: BGH weist Zensurheberrecht zurück https://aktentaucherin.de/sieg-in-letzter-instanz-bgh-weist-zensurheberrecht-zurueck
- Streisand effect https://en.wikipedia.org/wiki/Streisand_effect
- Untätigkeitsklage https://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage
- Zensurheberrecht: Wir gewinnen endgültig gegen Bundesregierung https://fragdenstaat.de/blog/2022/03/30/zensurheberrecht-geklart-sieg-fur-die-informationsfreiheit/
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser E-Mail kurz in einer E-Mail-Antwort.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen Christian Ullrich
Christian Ullrich +49 1781988807 christian.ullrich@intrenion.com
Intrenion UG (haftungsbeschränkt) Alemannenallee 2 | 14052 Berlin Managing director: Christian Ullrich HR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg